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  • Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen

    Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K 508/25.KO).

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  • Klage gegen Bezeichnung als „dysfunktionales Familiensystem“ in behördlicher Äußerung erfolglos

    Das VG Neustadt hat die Klage der Eltern eines erwachsenen Sohnes abgewiesen, mit der diese den Widerruf sowie die künftige Unterlassung einer psychologischen Einschätzung eines Verwaltungsmitarbeiters begehrten, ihre Familie stelle ein „dysfunktionales Familiensystem“ dar (Az. 3 K 1501/25.NW).

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  • Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video zulässig

    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., die eine Vielzahl von Klägern vertritt, war die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video vertraglich unzulässig. Das BayObLG widersprach dem und hat die Verbandsklage abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).

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  • Ein Stück vom Startup: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

    Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Startup verkauft wird. Insgesamt beteiligt lt. Bitkom derzeit gut jedes dritte Startup (36 Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen.

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  • Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts

    Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann (Az. V ZR 162/25).

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